Eintrittsbestimmungen

Der Übertritt und die Aufnahme in die Realschule

Welche Unterlagen benötigt man zur Anmeldung an die Realschule?

Die Anmeldung an die Realschule muss durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen. Dabei müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • das Original des Übertrittszeugnisses der Volksschule,
  • das Original des Geburtsscheines oder die Geburtsurkunde,
  • die Originale von Zeugnissen früherer Schulen, falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch einer Volksschule erfolgt.


Wann kann man sich an der R6 anmelden?

Den Zeitraum für die Einschreibung an der Realschule entnehmen Sie bitte dem Abschnitt "Termine". Die Informationsabende erfahren Sie bei den jeweiligen Schulen.

Wann ist der Übertritt an die R6 möglich?

Der Übertritt an die Realschule ohne Probeunterricht ist möglich, wenn die Schülerin oder der Schüler als geeignet für die Realschule gilt. Geeignet ist eine Schülerin oder ein Schüler, wenn sie/er im Übertrittszeugnis der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht mindestens die Durchschnittsnote 2,66 erreicht haben oder im Übertrittszeugnis der 5. Jahrgangsstufe der Hauptschule in den Fächern Deutsch, Mathematik der Durchschnitt mindestens 2,5 beträgt. Haben SchülerInnen im Übertrittszeugnis die Durchschnittsnote 3,0 oder schlechter, müssen sie am Probeunterricht der Realschule teilnehmen. Der Probeunterricht gilt als bestanden, wenn mindestens die Noten 3/4 oder 4/3 in Deutsch und Mathematik erreicht werden. Ist das Ergebnis jedoch 4/4 ist der Probeunterricht nicht bestanden, der Übertritt durch den Elternwillen jedoch möglich. Für den Übertritt aus der 5. Jahrgangsstufe gilt diese Regelung ebenso.

Hinweise für den Probeunterricht


Was muss in jedem Fall besonders beachtet werden?

  • Für den Übertritt an die Realschule ist ein bestimmtes Höchstalter festgesetzt. Stichtag ist der 30. Juni des betreffenden Jahres. Wer zu diesem Zeitpunkt bereits 12 Jahre alt ist, darf in der Regel nicht in die Jahrgangsstufe 5 aufgenommen werden. Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet der Schulleiter.
  • Das Übertrittszeugnis hat nur für das unmittelbar folgende Schuljahr Gültigkeit.
  • Es gibt keine Probezeit.





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Letzte Aktualisierung
04.08.2010
Aktuelles
9.09.2010: erster Tag Probeunterricht, Nach- und Aufnahmeprüfungen
10.09.2010: zweiter Tag Probeunterricht, Nach- und Aufnahmeprüfungen
14.09.2010: Erster Schultag 2010/2011
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