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Hausordnung "download"
Hausordnung - Stand März 2009 Regeln für unser Zusammenleben 1. Allgemeines zum Verhalten im Schulgebäude 1.1 Höflichkeit und Rücksichtnahme im Schulbereich, auf dem Schulweg und im Schulbus sind ein Zeichen gegenseitiger sozialer Achtung und sollten deshalb für alle keine lästige Pflicht, sondern Selbstverständlichkeit sein. 1.2 Jeder von uns trägt für die Sauberkeit des Schulgebäudes und des Schulgeländes sowie für die Schonung der Einrichtungsgegenstände die Mitverantwortung. Jeder ist verpflichtet angerichteten Schaden sofort zu melden und entsprechend zu ersetzen. 1.3 Aus Sicherheitsgründen verbieten sich alle Aktivitäten im Schulgelände, die andere gefährden, z. B. Rennen im Schulgebäude, Fahren mit Skateboards, Inline-Skates oder ähnliches, Schneeballwerfen und auch Ballspielen. Wegen der damit verbundenen Verschmutzung der Fenster ist vor allem das Ballspielen in der Mulde an der Außenseite des Musiksaals untersagt. 1.4 Das Mitbringen von Gegenständen, die den Unterricht oder die Ordnung und Sicherheit der Schule stören oder gefährden können, kann nicht erlaubt werden. Handys, digitale Speichermedien aller Art und Musikgeräte müssen im Gebäude und auf dem gesamten Schulgelände während der Unterrichtszeit ausgeschaltet sein! Kopf-/Ohrhörer gehören in dieser Zeit verpackt. 1.5 Die Richtlinien zur Vermeidung von Abfällen und Mülltrennung gelten für uns alle. 1.6 Innerhalb der Schulanlage ist den Schülern der Genuss alkoholischer Getränke nicht gestattet. Essen und Trinken (außer Trinken von Mineralwasser) ist grundsätzlich auf die Pausen beschränkt. Aus Gründen der Sauberkeit und Hygiene ist auch das Kauen von Kaugummi im Schulgebäude zu unterlassen. Der Verzehr von Pizzas und anderen von außen geholten Mahlzeiten ist im Schulgebäude untersagt. Dieses Verbot gilt aus Gründen der Lebensmittelsicherheit nach Verordnung der Stadt Immenstadt auch für die Mensa! 1.7 Auf dem gesamten Schulgelände herrscht für alle Angehörige der Schule generelles Rauchverbot. 1.8 Die Schüler befolgen die Anordnungen der Lehrkräfte (Gymnasium und Realschule) und des Hauspersonals. 1.9 Wertgegenstände sind in der Schule nicht erwünscht, da bei Verlust keine Haftung übernommen werden kann. Fundsachen geben wir beim Hausmeister ab. 2. Verhalten in den Unterrichtsräumen 2.1 Jeder Schüler ist für die Sauberkeit seines Platzes im Unterrichtsraum verantwortlich. Beim Stundenwechsel bleiben die Schüler in den Klassenzimmern. Der Ordnungsdienst ist für Ordnung im Bereich der Tafel und für die Abfallentsorgung verantwortlich. 2.2 Während der Freistunden dürfen nur die Schüler der Jahrgangsstufe 10 das Schulgelände (Begrenzung: Südseite - Gehsteig, Ostseite - Telefonzelle bis Eingangstor des Hartplatzes, Nord- und Westseite - geteerter Rundweg) verlassen. Sie müssen sich vorher im Sekretariat abmelden! Während der Freistunden im Rahmen der 1.-5. Stunden halten sich Schüler ohne Unterricht in den dafür ausgewiesenen Zimmern auf. 3. Verhalten in den Pausen 3.1 Der Pausenaufenthalt für die Klassen 5 mit 10 ist nur im Freien (Schulgelände) und in der Aula gestattet sowie in bestimmten Gangbereichen über der Aula. Der Gang vor Lehrerzimmer und Verwaltung ist kein Pausenraum oder Durchgang. Hierher kommen nur Schüler, die von Fragen an Lehrkräfte direkt betroffen sind. Wenn Schülergruppen Fragen haben, klären sie diese ausschließlich im Unterricht. 3.2 Beim ersten Gongzeichen zum Pausenende gehen alle Schüler unaufgefordert in ihre Unterrichtsräume. Hier verhalten sich alle Schüler so, dass der Unterricht sofort aufgenommen werden kann und benachbarte Klassen nicht gestört werden. 3.3 In der Pause ist der Aufenthalt im Vorraum der Turnhalle nicht erlaubt. Vor dem Sportunterricht in der 3./5. Stunde warten die Schüler vor der Sporthalle bzw. in der Aula des Schulgebäudes auf ihre Lehrkraft und betreten dann gemeinsam den Sporttrakt. 4. Betreten und Verlassen des Schulgebäudes 4.1 Das Schulgebäude ist ab 7.15 Uhr geöffnet. Den Schülern ist der Aufenthalt nur in der Aula und im Flur über der Aula erlaubt. Sie können ab 7.50 Uhr ihre Klassenzimmer betreten. Schüler, deren Unterricht später beginnt oder deren Vormittagsunterricht vorzeitig endet, können sich in der Aula aufhalten ohne den Unterricht in den angrenzenden Unterrichtsräumen zu stören. 4.2 Aus sicherheitstechnischen Gründen ist es nicht gestattet, Fahrräder im Eingangsbereich von Schulzentrum und Hallenbad abzustellen. Notausgänge sind ständig frei zu halten und dürfen nur im Notfall benutzt werden. 4.3 Schülerunfälle in der Schule und auf dem Schulweg sind sobald als möglich zu melden. Anträge an die Schülerunfallversicherung sind im Sekretariat abzuholen und dort vollständig ausgefüllt wieder abzugeben. 4.4 Die Anfahrt zum Schulzentrum sollte aus sicherheitstechnischen Gründen für alle Fahrzeuge über die Weißstraße, die Ausfahrt über die Allgäuer Straße erfolgen. 5. Fernbleiben vom Unterricht Im Interesse der Sicherheit der Schüler ist der Schule schriftlich, fernmündlich oder auf andere zuverlässige Art und Weise jede Abwesenheit vom Unterricht vor Unter-richtsbeginn (möglichst ab 7:45 Uhr) mitzuteilen. Dies gilt nach Möglichkeit auch dann, wenn Schüler auf Grund eines Ausfalls oder Verzugs eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht rechtzeitig zum Unterricht erscheinen können. Genauere Regelungen trifft der jeweilige Klassenleiter mit seiner Klasse. Im Falle telefonischer Verständigung ist eine schriftliche Entschuldigung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. Dauert die Erkrankung länger als drei Unterrichtstage, ist eine schriftliche Mitteilung über die Dauer der Krankheit vorzulegen. Bei Erkrankungen während der Unterrichtszeit ist eine Befreiung durch die Schulleitung bzw. bei nur einer Unterrichtsstunde durch die betreffende Lehrkraft erforderlich. Bei wichtigen Angelegenheiten, die eine Beurlaubung vom Unterricht erfordern, ist ein Antrag durch die Erziehungsberechtigten nötig. Dieser Antrag ist frühzeitig, wenn möglich mindestens zwei Schultage vor dem Termin, bei der Schulleitung einzureichen. Immenstadt, im März 2009 Hans-Jürgen Bäuml, RSR |
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Letzte Aktualisierung 02.04.2009
Aktuelles 9.09.2010: erster Tag Probeunterricht, Nach- und Aufnahmeprüfungen10.09.2010: zweiter Tag Probeunterricht, Nach- und Aufnahmeprüfungen 14.09.2010: Erster Schultag 2010/2011 Besucher 54075Login
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